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Zu den wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses gehört die jährliche Veröffentlichung des Grundstücksmarktberichtes. Der Grundstücksmarktbericht gibt einen allgemeinen Überblick über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt im Kreisgebiet Minden-Lübbecke (ohne Stadt Minden) und soll dazu beitragen, den Grundstücksmarkt transparent zu machen. Der Bericht wendet sich an die Bewertungssachverständigen, an die Wirtschaft, die öffentliche Verwaltung sowie Wissenschaft und Forschung, die auf Informationen über den Grundstücksmarkt angewiesen sind. Er wendet sich aber auch an private Teilnehmer des Grundstücksmarktes, die sich vor An- oder Verkauf ihrer Immobilie kostengünstig und aus erster Hand informieren wollen. Grundlage des Berichtes sind die Daten und Auswertungen der Kaufpreis- sammlung. Nach dem Baugesetzbuch (§195) ist zur Führung der Kaufpreissammlung jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Die Verträge werden durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle ausgewertet und um wertrelevante Daten ergänzt.
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