Kreishaus Minden

Der Gutachterausschuss

für Grundstückswerte

im Kreis Minden-Lübbecke

 

Bodenrichtwerte

 

>Was sind die gesetzlichen Grundlagen?

>Was sind Bodenrichtwerte?

>Wie werden Bodenrichtwerte ermittelt?

>Welche Bodenrichtwerte sind im Kreis Minden-Lübbecke ermittelt worden?

>Wann werden Bodenrichtwerte veröffentlicht?

>Wo können Bodenrichtwerte eingesehen werden?

>Wo bekomme ich Bodenrichtwertkarten oder -Auszüge?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Was sind die gesetzlichen Grundlagen?

BauGB § 196 Bodenrichtwerte

(1) Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwert- grundstücks sind darzustellen. Die Bodenrichtwerte sind jeweils zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln, wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist. Für Zwecke der steuerlichen Bewertung des Grundbesitzes sind Bodenrichtwerte nach ergänzenden Vorgaben der Finanzverwaltung zum jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt oder sonstigen Feststellungszeitpunkt zu ermitteln. Auf Antrag der für den Vollzug dieses Gesetzbuchs zuständigen Behörden sind Bodenrichtwerte für einzelne Gebiete bezogen auf einen abweichenden Zeitpunkt zu ermitteln.

(2) Hat sich in einem Gebiet die Qualität des Bodens durch einen Bebauungsplan oder andere Maßnahmen geändert, sind bei der nächsten Fortschreibung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der geänderten Qualität auch Bodenrichtwerte bezogen auf die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Hauptfeststellung oder dem letzten sonstigen Feststellungszeitpunkt für steuerliche Zwecke zu ermitteln. Die Ermittlung kann unterbleiben, wenn das zuständige Finanzamt darauf verzichtet.

(3) Die Bodenrichtwerte sind zu veröffentlichen und dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

 

 

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Was sind Bodenrichtwerte?

Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche Bodenwerte für Grundstücke einer Zone (Richtwertgebiet), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- u. Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Richtwertgrundstück).

 

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Wie werden Bodenrichtwerte ermittelt?

Grundlage der Bodenrichtwertermittlung ist die gesetzliche Kaufpreissammlung. Der Gutachterausschuss erhält eine Ausfertigung von jedem Kaufvertrag über Grundstücke. Kaufpreise für Grundstücke sind von zahlreichen Einflüssen abhängig. Dies sind im Wesentlichen: Lage, Größe und Zuschnitt des Grundstücks; Art und Maß der baulichen Nutzbarkeit; Nutzungs- und Erschließungszustand. Um aus der Vielzahl der inhomogenen Grundstücks- kaufpreise Bodenrichtwerte ableiten zu können, ist das Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke in Bereiche (Bodenrichtwertgebiete) aufgeteilt worden, in denen für eine Mehrheit der Grundstücke die beschriebenen Merkmale nicht allzu unterschiedlich sind.

Innerhalb dieser Bodenrichtwertgebiete wird dann ein fiktives Grundstück mit durchschnittlichen gebietstypischen Eigenschaften definiert, auf das sich die aus den einzelnen Kaufpreisen abzuleitenden Bodenrichtwerte beziehen. Der Bodenrichtwert ist also ein Normierungsakt: aus Kaufpreisen für unbebaute Grundstücke mit individuellen Eigenschaften wird mit Mitteln der Statistik unter Einbeziehung der Markterfahrung der Mitglieder des Gutachterausschusses ein Bodenrichtwert abgeleitet. Die Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten werden mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

 

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Welche Bodenrichtwerte sind im Kreis Minden-Lübbecke ermittelt worden?

Im Kreis Minden-Lübbecke (ohne Stadt Minden) sind für das Jahr 2011 flächen- deckend insgesamt 455 Bodenrichtwerte ermittelt worden, die hinsichtlich der Nutzung zu unterscheiden sind in:

 

Bodenrichtwerte für Bauland

  Wohnbauland (Anzahl 305)

  Gewerbebauland (Anzahl 66)

 

Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen

  Waldflächen (Anzahl 21)

  Ackerland (Anzahl 32)

  Grünland (Anzahl 31)

 

>Erläuterungen zu Bodenrichtwerte für Bauland

>Erläuterungen zu Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen

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Wann werden Bodenrichtwerte veröffentlicht?

Die Bodenrichtwerte werden jährlich zum Stichtag 1. Januar ermittelt und in Bodenrichtwertkarten zusammengestellt, die bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus Minden, Portastraße 13, Zimmer 536 öffentlich ausliegen. Nach der Veröffentlichung können die Bodenricht- wertkarten auch bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen (ausgenommen Stadtverwaltung Minden) eingesehen werden. Der Zeitpunkt der Veröffent- lichung wird in der Tagespresse bekanntgegeben.

 

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Wo können Bodenrichtwerte eingesehen werden?

Die Bodenrichtwertkarten können während des ganzen Jahres bei der Geschäftsstelle eingesehen bzw. käuflich erworben werden.

Es werden schriftliche und mündliche (telefonische) Bodenrichtwerauskünfte erteilt. Die schriftliche Bodenrichtwertauskunft ist kostenpflichtig. Die Berechnung der Kosten erfolgt gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebühren- ordnung NRW (AVerwGebO NRW). Danach ist bei schriftlichen Auskünften je mitgeteiltem Wert ein Betrag von 20,00 € zu entrichten.
>Antrag schriftliche Bodenrichtwertauskunft

Zudem besteht die Möglichkeit  Bodenrichtwerte im Internet kostenlos abzurufen. Durch Eingabe des Ortes, der Straße und der Hausnummer wird der entsprechende Kartenausschnitt dargestellt.  >mehr

 

 

Ansprechpartner für telefonische Auskünfte

Frau Plewka

Telefon: (0571) 807-2536

Frau Pickert

Telefon: (0571) 807-2548

Frau Pook

Telefon: (0571) 807-2566

 

>www.boris.nrw.de

>Bodenrichtwerte Ackerland

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Wo bekomme ich Bodenrichtwertkarten oder Auszüge?

 

Bodenrichtwertkarten

 

Aktuelle Bodenrichtwertkarten können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gegen Rechnung bestellt werden.   >mehr

 

Die Verkaufspreise von Bodenrichtwertkarten betragen für Baulandflächen je Gemeinde 40,00 € und für land- und forstwirtschaftliche Flächen 100,00 €

 

Auch historische Bodenrichtwertkarten können, soweit vorrätig, für je 50,00 € käuflich erworben werden. Bitte bei der Geschäftsstelle des Gutachteraus- schusses erfragen.

 

 

Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten

 

Bodenrichtwerte für Bauland des aktuellen und der vier vorangegangenen Jahre können als Auszug direkt über BORISplus.NRW als Download für 6,00 €

erworben werden.   >BORISplus.nrw

 

Aktuelle und historische Bodenrichtwerte können auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gegen Rechnung bestellt werden.

Der Preis für einen Auszug aus der Bodenrichtwertkarte beträgt 8,00 €. Die Zustellung erfolgt auf dem Postwege.

 

 

 

>Muster - Auszug aktuelle Bodenrichtwertkarte (Bauland)

  Basis Topographische Karte TK25  Maßstab 1 : 30 000

>Muster - Auszug aktuelle Bodenrichtwertkarte (Land- undForstwirtschaft)

   Basis Topographische Karte TK25 Maßstab 1 : 30 000

>Antragsformular

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