Kreishaus Minden

Der Gutachterausschuss

für Grundstückswerte

im Kreis Minden-Lübbecke

Bodenrichtwertkarten

 

 

Die Bodenrichtwertkarten können während des ganzen Jahres bei der Ge- schäftsstelle eingesehen bzw. käuflich erworben werden.

 

>Bodenrichtwertkarte für Bauflächen

>Bodenrichtwertkarte für Ackerland

>Bodenrichtwertkarte für Grünland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bodenrichtwertkarte für Bauland

 

Ausschnitt3

Ausschnitt                                                                 Stichtag 01.01.2010

 

Bodenrichtwerte nach Straße und Hausnummer suchen:

>Bodenrichtwerte online

 

 

Verkaufspreis

Bodenrichtwertkarte für Bauland ‘Östlicher Teilbereich’......................30,00€

Bad Oeynhausen, Porta Westfalica, Petershagen, Hille

 

Bodenrichtwertkarte für Bauland‘Westlicher Teilbereich’.....................30,00€

Lübbecke, Espelkamp, Pr. Oldendorf, Rahden, Hüllhorst, Stemwede

 

 

>Antragsformulare

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Bodenrichtwertkarte für Ackerland

 

Stichtag 01.01.2010

Erläuterung

Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Boden- wert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wert- verhältnissen. Er ist bezogen auf das "Richtwertgrundstück", dessen Eigen- schaften für dieses Gebiet typisch sind (insbesondere hinsichtlich Grund- stücksgestalt, Größe, Grundstückstiefe, Bodenbeschaffenheit usw.). Ab- weichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbeeinflussenden Eigen- schaften bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Richtwert.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

 

Bodenrichtwerte beziehen sich im Allgemeinen auf Grünlandflächen ab einer Größe von 0,5 ha mit regelmäßigem Zuschnitt.

Die durchschnittliche Bodengüte ist als Ackerzahl angeben.

 

 

Verkaufspreis

Bodenrichtwertkarte für Grünland...................................................25,00 €

 

>Antragsformulare

>Hinweise zur Bodenschätzung

>zurück

 

 

 

 

 

 

 

 

Bodenrichtwertkarte für Grünland

 

Stichtag 01.01.2010

Erläuterung

Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Boden- wert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wert- verhältnissen. Er ist bezogen auf das "Richtwertgrundstück", dessen Eigen- schaften für dieses Gebiet typisch sind (insbesondere hinsichtlich Grund- stücksgestalt, Größe, Grundstückstiefe, Bodenbeschaffenheit usw.). Ab- weichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbeeinflussenden Eigen- schaften bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Richtwert.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

 

Bodenrichtwerte beziehen sich im Allgemeinen auf Grünlandflächen ab einer Größe von 0,3 ha mit regelmäßigem Zuschnitt.

 

Die durchschnittliche Bodengüte ist als Ackerzahl angeben.

 

 

Verkaufspreis

Bodenrichtwertkarte für Grünland....................................................25,00 €

 

>Antragsformulare

>Hinweise zur Bodenschätzung

>zurück

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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