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Die Kaufpreissammlung ist Grundlage für die allgemeine Markttransparenz und für die Wertermittlungen der Gutachterausschüsse und der Sachverständigen. Sie hat Informationen zu allen Verkaufsfällen von Grundstücken, Grundstücks- teilen und grundstücksgleichen Rechten und die preis- und wertbestimmenden Merkmale zum Inhalt. Als Grundlage zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachter- ausschüsse gemäß § 195 des Baugesetzbuches (BauGB) eine Ausfertigung von allen Verträgen, mit denen Grundstücke, Grundstücksteile und grundstücks- gleiche Rechte übertragen werden.
Die Verträge werden durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle ausgewertet und um weitere wertrelevante Daten ergänzt, die teilweise von den Eigentümern zusätzlich erfragt oder durch eine Ortsbesichtigung ermittelt werden. Hierbei werden von bebauten Objekten auch Fotos angefertigt. Der Inhalt der Kaufpreissammlung unterliegt einem besonderen Datenschutz. Zugang zu den Daten haben ausschließlich Mitarbeiter der Geschäftsstelle sowie die Mitglieder des Gutachterausschusses. Die Kaufpreissammlung bildet die Basis für
Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist vorrangig für Sachverständige gedacht, steht bei berechtigtem Interesse aber prinzipiell jeder Person zur Verfügung, jedoch nur in anonymisierter Form.
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