Kreishaus Minden

Der Gutachterausschuss

für Grundstückswerte

im Kreis Minden-Lübbecke

Mietpreisübersicht für Wohnungen

Die abgebildete Mietpreisübersicht ist abgeleitet

  • aus den Mietspiegeln der Städte und Gemeinden
  • aus den Mietspiegeln des Deutschen Mieterbundes
  • den aktuellen Mietangeboten in der örtlichen Presse
  • sowie eigenen Auswertungen
  • in Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft

und bezieht sich auf frei finanzierte Wohnungen ohne öffentliche Förderung.
 

Die Mietwerte wurden vom Gutachterausschuss zur internen Verwendung (Wertermittlung und Auswertung von Ertragswertobjekten) ermittelt. Auf- gelistet sind jeweils die Mittelwerte pro m² Wohnfläche monatlich, von denen im Einzelfall nach oben wie nach unten abgewichen werden kann. Die angegebenen Mietwerte sind unverbindlich, aus ihr können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Sie dienen lediglich als Orientierungshilfe. Für detaillierte Angaben sind die örtlichen Mietspiegel heranzuziehen.

 

>Links Mietspiegel

 

mittlere bis gute  Wohnlage

in den Gemeinden

Baujahre
vor 1970

Baujahre
bis 1990

Baujahre
ab 1990

Bad Oeynhausen

4,10

4,90

5,50

Espelkamp

3,90

4,90

5,40

Hille

3,40

4,20

4,90

Hüllhorst

3,40

4,70

5,40

Lübbecke

4,00

4,80

5,50

Petershagen

3,90

4,40

5,20

Porta Westfalica

3,70

4,40

5,00

Pr. Oldendorf

3,40

4,50

5,10

Rahden

3,40

4,40

5,00

Stemwede

3,40

4,30

4,80

Hinweise zur Mietpreisübersicht

  • Die angegebenen monatlichen Mietwerte sind Grundmieten (Nettokaltmieten) ohne Nebenkosten bzw. Betriebskosten.
  • Bezüglich der Wohnlage ist ein Durchschnittswert aus mittlerer und guter Lage gebildet worden, der bei Anwendung der Tabelle entsprechend den Abweichungen mit Zu- oder Abschlägen zu versehen ist.
  • Die Mietwerte beziehen sich auf einen normalen Standard einer abgeschlossenen Wohnung mit Sammelheizung, Bad/Dusche und WC bei einer Durchschnittsgröße von 75 m². Abweichungen in der Beschaffenheit, der Ausstattung oder Größe der Wohnung bewirken Zu- oder Abschläge vom angegebenen Mietwert.
  • Bei vollmodernisierten Altbauten ist das Jahr der Vollmodernisierung als Baujahr anzuhalten. Eine Vollmodernisierung liegt nur dann vor, wenn die Wohnung in Bezug auf Ausstattung und Beschaffenheit im Wesentlichen einer im Zeitpunkt der Modernisierung erstellten Neubauwohnung entspricht.
  • Die Größe der Wohnung bestimmt sich nach der Quadratmeterzahl der im eigentlichen Sinne zum Wohnen bestimmten Räume, also ohne Zusatzräume wie Keller, Boden, Waschküche, Garage. Berechnungsgrundlage der Wohnfläche ist die Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung).
  • Zusatzräume sind bis auf Garagen in den Mieten der Mietwertübersicht enthalten. Die Mietwerte für Garagen betragen 25 bis 30 €/Monat.
  • Für Ein- und Zweifamilienhäuser und Appartements sind die Mietwerte nur bedingt anwendbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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